Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der F.O.L. GmbH & LSP Rhein Main GmbH – Wiesbaden
für Sandstrahlen, Pulverbeschichtung und Entschichtung (Entlacken)
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der F.O.L. GmbH und der LSP Rhein Main GmbH (nachfolgend gemeinsam „Auftragnehmer“ genannt) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
§2 Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der Arbeiten zustande. Mündliche Absprachen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§3 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer führt Sandstrahlarbeiten, Pulverbeschichtungen und Entlackungen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik und gemäß den vereinbarten Leistungsbeschreibungen aus. Die zu bearbeitenden Teile sind vom Auftraggeber in einem geeigneten Zustand zu übergeben (z. B. frei von Öl, Fett, Silikon, Klebstoffresten oder sonstigen Beschichtungen, sofern nicht anders vereinbart). Der Auftragnehmer ist berechtigt, notwendige Unteraufträge an Dritte zu vergeben, sofern hierdurch die Qualität der Arbeiten nicht beeinträchtigt wird. Änderungen oder Zusatzarbeiten, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß §288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Der Auftragnehmer behält sich vor, Vorauszahlungen oder eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
§5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand mit allen notwendigen Informationen zur Beschaffenheit, Materialart und bisherigen Behandlung zu übergeben.
Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu Bearbeitungsschäden führen, für die der Auftragnehmer keine Haftung übernimmt. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass das zu bearbeitende Teil frei von gefährlichen Stoffen, Rückständen oder Verschmutzungen ist, die den Arbeitsprozess oder die Gesundheit der Mitarbeiter beeinträchtigen könnten.
§6 Abnahme und Prüfpflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den bearbeiteten Gegenstand unverzüglich nach Fertigstellung bzw. Übergabe sorgfältig zu prüfen. Etwaige Mängel oder Beanstandungen sind sofort, spätestens jedoch bei Abholung bzw. Aushändigung des Bauteils, mündlich oder schriftlich mitzuteilen. Mit der Abgabe des Gegenstandes und keiner sofortigen Reklamation erklärt der Kunde, dass er mit der durchgeführten Arbeit und dem Ergebnis vollständig zufrieden ist und keine Beanstandungen bestehen. Spätere Reklamationen – gleich welcher Art – sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Auftraggeber den Auftragsgegenstand ohne Prüfung entgegennimmt oder weiterverarbeitet.
§7 Haftung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für geringfügige Farbabweichungen, Oberflächenstrukturunterschiede oder technische Veränderungen, die materialbedingt oder verfahrensbedingt entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung, Transport oder Montage nach der Bearbeitung entstehen. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber seiner Prüf- und Rügepflicht gemäß §6 nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
§8 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen bearbeiteten oder neu beschichteten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Herausgabe des bearbeiteten Werkstücks bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung zu verweigern (§ 647 BGB).
§9 Liefertermine und höhere Gewalt
Angegebene Liefer- oder Fertigstellungstermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Materialengpässe oder sonstige Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, berechtigen diesen, den Termin angemessen zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.
§10 Haftungsbegrenzung bei Fremdmaterialien
Werden vom Auftraggeber Bauteile, Materialien oder Beschichtungen beigestellt, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für etwaige Schäden, die durch Materialfehler, ungeeignete Oberflächen oder unbekannte Vorbehandlungen entstehen. Ebenso übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung für Teile, die nach der Bearbeitung nachträglich mechanisch oder chemisch verändert werden.
§11 Abholung, Lagerung und Gefahrübergang
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertiggestellten Bauteile innerhalb von 3 Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht, ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem 4. Tag Lagerkosten in Höhe von mindestens 50 € pro Tag, je nach Umfang und Menge der Bauteile, zu berechnen. Nach Ablauf der Frist von 3 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, die fertiggestellten Bauteile im Freien auf dem Betriebsgelände oder Parkplatz zu lagern, sofern der Platz in der Werkstatt benötigt wird. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Lagerung auf Gefahr des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Witterungseinflüsse, Rostbildung, Verschmutzung oder sonstige Beschädigungen, die durch die Lagerung im Freien entstehen können. Eine Versicherung oder besondere Verwahrung der Bauteile erfolgt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.
§12 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung und zur Pflege der Kundenbeziehung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
§13 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Wiesbaden. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
F.O.L. GmbH & LSP Rhein Main GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der F.O.L. GmbH & LSP Rhein Main GmbH – Wiesbaden – Vermietung von Lasergeräten
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen der F.O.L. GmbH, Wiesbaden (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter (nachfolgend „Kunde“) über die zeitweise Überlassung von Lasergeräten und zugehörigem Zubehör. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsabschluss

Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung oder Unterzeichnung des Mietvertrags durch beide Parteien zustande. 2. Mit Vertragsabschluss erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an. 3. Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet.
§3 Mietgegenstand

Mietgegenstand ist das im Mietvertrag bezeichnete Lasergerät einschließlich aller Zubehörteile und ggf. zusätzlicher Ausstattungen. 2. Der Mietgegenstand bleibt zu jeder Zeit Eigentum der F.O.L. GmbH. 3. Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät ausschließlich bestimmungsgemäß, sachgerecht und unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften (z. B. Laserschutzverordnung, DGUV-Vorschriften, Bedienungsanleitung) zu verwenden.
§4 Mietdauer und Rückgabe

Die Mietdauer ergibt sich aus dem im Vertrag angegebenen Zeitraum. 2. Der Kunde ist verpflichtet, das Mietgerät spätestens zum vereinbarten Rückgabetermin vollständig, funktionsfähig und in ordnungsgemäßem Zustand an den Vermieter zurückzugeben. 3. Wird das Gerät nicht rechtzeitig zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, zusätzlich zum regulären Tagesmietpreis einen Aufpreis in Höhe von 25 % des jeweils gültigen Tagesmietpreises zu berechnen. 4. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer. 5. Wird das Gerät nicht innerhalb von 3 Tagen nach Ablauf der Mietzeit zurückgegeben, kann der Vermieter Strafanzeige wegen Unterschlagung (§ 246 StGB) erstatten.
§5 Kaution

Bei Übergabe des Lasergeräts ist eine Kaution in Höhe von 500 € in bar oder per EC-/Kreditkarte zu hinterlegen. 2. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem
Mietverhältnis, insbesondere im Falle von Verlust, Beschädigung, verspäteter Rückgabe oder unterlassener Reinigung. 3. Die Kaution wird nach Rückgabe und Prüfung des Mietgegenstandes auf Schäden, Funktion und Sauberkeit zurückerstattet. 4. Bei festgestellten Schäden oder offenen Forderungen kann der Vermieter die Kaution ganz oder teilweise einbehalten, bis der Sachverhalt geklärt ist.
§6 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, das Gerät nur durch fachkundige Personen bedienen zu lassen, die über die notwendigen Kenntnisse im Umgang mit Lasergeräten verfügen. 2. Das Gerät darf nur an dem vereinbarten Einsatzort und nur zu den vereinbarten Zwecken verwendet werden. 3. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der F.O.L. GmbH untersagt. 4. Der Kunde hat das Gerät vor Nässe, Stößen, Verschmutzung, Überhitzung und unsachgemäßer Behandlung zu schützen. 5. Jeder festgestellte Mangel oder Schaden ist unverzüglich – spätestens innerhalb von 24 Stunden – dem Vermieter zu melden.
§7 Schäden, Verlust, Haftung

Der Kunde haftet für alle während der Mietzeit entstehenden Schäden am Mietgerät und Zubehör, soweit diese nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind. 2. Wird das Gerät während der Mietdauer beschädigt, zerstört oder gestohlen, trägt der Kunde 100 % der Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten. 3. Der Kunde ist verpflichtet, bei einem Schadensfall oder Verlust sofort den Vermieter zu informieren. 4. Der Kunde darf keine eigenmächtigen Reparaturen durchführen oder durchführen lassen. 5. Wird ein Schaden nicht unverzüglich gemeldet oder durch unsachgemäße Nutzung verschlimmert, haftet der Kunde auch für Folgeschäden.
§8 Versicherung und Haftungsbegrenzung des Vermieters

Die Geräte sind nicht kaskoversichert. Versicherungsschutz besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht des Kunden. 2. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seinerseits zurückzuführen sind. 3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder Folgeschäden wird ausgeschlossen.
§9 Reinigung

Der Kunde hat das Mietgerät in sauberem, betriebsbereitem Zustand zurückzugeben. 2. Ist das Gerät bei Rückgabe verschmutzt, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 100 € erhoben. 3. Darüber hinausgehende Kosten für aufwändige oder spezielle Reinigungen (z. B. nach
Farbrückständen, Flüssigkeiten, Staub oder chemischen Verunreinigungen) werden gesondert berechnet.
§10 Rücktritt und Stornierung

Eine Stornierung des Mietvertrags ist bis 24 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei möglich. 2. Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung des Geräts wird der volle Mietpreis fällig.
§11 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zur Durchführung des Mietverhältnisses verarbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
§12 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden, soweit gesetzlich zulässig. 2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. 3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
F.O.L. GmbH & LSP Rhein Main GmbH – Wiesbaden – Vermietung von Lasergeräten

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

F.O.L. GmbH & LSP Rhein Main GmbH – Wiesbaden – Anhängervermietung
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen der F.O.L. GmbH, Wiesbaden (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter (nachfolgend „Kunde“) über die Vermietung von Anhängern, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§2 Vertragsabschluss

Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Kunde den Mietvertrag unterzeichnet und der Vermieter diesen bestätigt. 2. Mit Vertragsabschluss erkennt der Kunde diese AGB an.
§3 Mietgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung des im Mietvertrag bezeichneten Anhängers einschließlich des vereinbarten Zubehörs. 2. Der Anhänger bleibt zu jeder Zeit Eigentum der F.O.L. GmbH.
§4 Mietdauer und Rückgabe

Die Mietdauer ergibt sich aus dem Mietvertrag. 2. Der Kunde ist verpflichtet, den Anhänger spätestens zum vereinbarten Rückgabetermin vollständig, gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort zurückzugeben. 3. Bei verspäteter Rückgabe wird für jede angefangene Stunde eine zusätzliche Mietgebühr in Höhe von 15 € berechnet. 4. Sollte die verspätete Rückgabe zu weiterem Schaden führen (z. B. Ausfall einer Anschlussvermietung), haftet der Kunde auch für diesen Schaden.
§5 Kaution

Bei Übergabe des Anhängers ist eine Kaution in Höhe von 200 € in bar oder per EC-/Kreditkarte zu hinterlegen. 2. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis. 3. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Anhängers. 4. Bei festgestellten Schäden, fehlendem Zubehör oder nicht gereinigter Rückgabe kann der Vermieter die Kaution ganz oder teilweise einbehalten, bis der Sachverhalt geklärt ist.
§6 Pflichten des Kunden

Der Kunde hat den Anhänger sorgfältig, bestimmungsgemäß und gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu verwenden. 2. Er ist verpflichtet, den Anhänger vor Überladung und unsachgemäßem Gebrauch zu
schützen. 3. Der Kunde darf den Anhänger nur selbst oder durch im Mietvertrag namentlich genannte Personen ziehen lassen. 4. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der F.O.L. GmbH nicht gestattet.
§7 Schäden, Verlust, Unfall

Der Kunde ist verpflichtet, jeden Schaden, Verlust oder Unfall unverzüglich – spätestens innerhalb von 24 Stunden – der F.O.L. GmbH zu melden. 2. Der Kunde haftet für alle während der Mietzeit entstehenden Schäden, soweit diese nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind. 3. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Reparaturkosten zu übernehmen, die durch von ihm oder Dritten verursachte Schäden entstehen. 4. Bei Unfällen ist die Polizei hinzuzuziehen, und ein Unfallbericht ist unverzüglich dem Vermieter vorzulegen. 5. Der Kunde darf keine eigenmächtigen Reparaturen durchführen, es sei denn, die F.O.L. GmbH hat dem schriftlich zugestimmt.
§8 Versicherung und Haftung

Der Anhänger ist haftpflichtversichert (nicht kaskoversichert). Der Versicherungsschutz umfasst nur Schäden, die durch den Anhänger selbst verursacht werden. 2. Schäden am Anhänger selbst (z. B. durch Unfall, Fehlbedienung, Diebstahl, mutwillige Beschädigung oder unsachgemäße Handhabung) trägt vollständig der Kunde. 3. Der Kunde haftet ebenfalls für Schäden, die durch die Verletzung seiner Sorgfalts- und Anzeigepflichten entstehen.
§9 Reinigung
Der Anhänger ist gereinigt zurückzugeben. Erfolgt dies nicht, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 50 € erhoben.
§10 Rücktritt, Stornierung, Nichtabholung

Eine Stornierung des Mietvertrags ist bis 24 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei möglich. 2. Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung wird der volle Mietpreis berechnet. 3. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge erfolgt nach Abzug etwaiger Kosten.
§11 Haftungsbeschränkung des Vermieters

Die F.O.L. GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 2. Für Schäden infolge von Fahrzeugausfällen, Verspätungen oder sonstigen Betriebsstörungen haftet der Vermieter nur, soweit diese auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind.
§12 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§13 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden, soweit gesetzlich zulässig. 2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. 3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
F.O.L. GmbH & LSP Rhein Main GmbH – Wiesbaden – Anhängervermietung